Sigmaringer Straße 98
70567 Stuttgart

Datenschutz nach „Privacy Shield“

Verfasst von Sudhaus7 im Bereich Gut zu Wissen!News am

23.09.2020

Nach dem plötzlichen Kippen des zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ausgehandelten Abkommens, sind alle Beteiligten auf dem falschen Fuß erwischt worden. Die Gesetzgeber, weil sie keinen Plan B in der Schublade hatten, die Behörden, weil sie nicht auf eine strikte Verschärfung und Kontrolle der Datenschutzauflagen vorbereitet waren, und schließlich die Nutzer, die über Nacht zu Gesetzesbrechern wurden. Denn die Aufhebung des Privacy Shield erfolgte „unverzüglich“, also mit Verlesen des Urteils.

Weiter warten…

Seit dem wird versucht, eine Alternative zum Privacy Shield zu präsentieren, doch zeigt sich die Problematik als kaum lösbar, kommt sie doch der Quadratur des Kreises nahe. Einerseits sind die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Andererseits sind die US-Amerikanischen Geheimdienste nicht im geringsten gewillt, auf die wertvollen Datenquellen aus Europa zu verzichten. Als Spielball stehen in der Mitte die User, Vereine und Firmen, die a) wirtschaftlich berechtigte Interessen an einer Datenauswertung ihres Traffic-Volumens haben, und b) teilweise mangels Alternativen auf US-Angebote angewiesen sind. Hier zeigt sich die marktbeherrschende Stellung des Silicon Valley auf erdrückende Weise.

Und was jetzt?

Die Behörden haben nach der Urteilsverkündung verlautbart, für eine Weile sehr bedacht und rücksichtsvoll auf die neue Situation reagieren zu wollen, zumindest bis eine gesetzliche Leitlinie einen Handlungsrahmen vorgibt. Bis dahin gelten „Orientierungshilfen“, die (bis auf Weiteres) mögliche Auswege bieten.

So hat z.B. der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg ein Papier veröffentlicht, das nicht nur das Urteil und seine Folgen gut erklärt, sondern auch gleich eine praktische Checkliste mitliefert, anhand derer man eine erste Abschätzung vornehmen kann, an welcher Stelle Handlungsbedarf besteht.

Wie schon bei der Einführung der DSGVO werden die Datenschutzbehörden wohlwollender reagieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass man sich bemüht hat, sich an die neue Situation anzupassen. Von daher ist es empfehlenswert, nach bestem Wissen und Gewissen einen Blick auf die Checkliste zu werfen.

Kommen Sie mit uns in

Kontakt

Sudhaus7
Agentur für starke Kommunikation

Stuttgart
Tel +49 711.1842 02-80
Fax +49 711.1842 02-99
hallodontospamme@gowaway.sudhaus7.de
Sigmaringer Straße 98
70567 Stuttgart

Wien
Tel +43 720 882013
Schenkenstraße 2
1010 Wien

Bitte geben Sie hier die Buchstaben ein, die im Bild angezeigt werden. Dies dient der Spam-Abwehr.