Uploadfilter
Die Reform des EU-Urheberrechts steht nach monatelangen Verhandlungen vor dem Abschluss. Nach Angaben der EU-Kommission einigten sich die Verhandler in Straßburg auf einen endgültigen Reformtext. Der gemeinsame Vorschlag von EU-Staaten, Kommission und Parlament schreibt Internetseiten und Apps vor, von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Praktisch allen Plattformen, die Nutzerinhalte hosten, droht damit die Pflicht, Uploadfilter einbauen zu müssen.
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf enthält Vorschläge, die aus Sicht von Vertretern der Zivilgesellschaft und Netzaktivisten eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Internet darstellen.
Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Uploadfilter sind der umstrittenste Teil der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor der Veröffentlichung prüfen. Das gilt für Webseiten oder Apps, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Filtern, die für kleine Anbieter nur teuer und schwer umsetzbar sind.
Auf Vorschlag Deutschlands und Frankreichs betrifft das alle Plattformen, die älter als drei Jahre sind, mehr als 10 Millionen Euro Umsatz machen und mehr als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. Damit sind selbst viele kleine Unternehmen und Organisationen von der Filterpflicht betroffen.
Artikel 11 erweckt mit der Vergütungspflicht selbst auf kurze Anreißertexte einen politischen Zombie zum Leben, das Leistungsschutzrecht. Die Verlage wollen sich damit einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google mit Werbung neben Links verdient. Die Maßnahme nutzt vor allem großen Verlagshäusern: Einer Berechnung zufolge würde bei Einführung des EU-Leistungsschutzrechts 64 Prozent der Einnahmen in Deutschland allein an den Axel-Springer-Verlag gehen. Google droht indes mit dem Ende von Google News in Europa.
Freilich bringt die Reform auch einige klare Verbesserungen. Künftig ist klar geregelt, dass durch originalgetreue Vervielfältigungen gemeinfreier Werke keine neuen Rechte entstehen. Das erleichtert die Einbindung solcher Werke z.B. auf Wikipedia Zudem wird der Zugang zu vergriffenen Werken erleichtert, indem Verwertungsgesellschaften für die Rechteinhaber handeln dürfen.
Google vs. Springer
Der Gesetzestext zur Urheberrechtsreform ist Ergebnis jahrelangen Tauziehens. Anstoß für die Reform war ein Vorschlag des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger. Schon im Erstentwurf legte die Kommission das klare Ziel fest, die Position der Presseverlage und anderer Rechteinhaber zu stärken. Auf zeitgemäße Ideen wie einem Recht auf Remix und großzügige Ausnahmeregeln für nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten verzichteten die Vorschläge hingegen.
Zu den Gegnern der Reformvorschlägen zählen Google und Facebook. Die Internetkonzerne setzen selbst bereits Uploadfilter ein, dennoch warnten sie vor Artikel 13. Strengere Haftungspflichten, wie sie der Paragraph vorsieht, würden Google zwingen, für fast alle Inhalte auf seiner Plattform Lizenzen zu erwerben. Das könnte den Konzern Milliarden kosten.